Schriftlicher Patientenwille
Die Patientenverfügung
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Wichtiges zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung werden medizinische Entscheidungen bezüglich ärztlicher Behandlungen festgelegt, die gültig sind, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ärztliche Eingriffe können so bewilligt oder untersagt werden. Ebenso können Sie darin eine Vertreterin oder einen Vertreter festlegen sowie grundlegende Richtlinien für Ihre Behandler. Eine Patientenverfügung ist somit sehr individuell und garantiert, dass Ihre Selbstbestimmung weitestgehend bestehen bleibt, auch wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Ob Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten oder nicht, ist sehr persönlich und sollte in Ruhe und unter Einbezug von Fachexperten entschieden werden. Gültig ist die Verfügung in Schriftform und mit anschließender Unterschrift. Abgesehen von einer möglichen notariellen Beglaubigung, fallen für die Erstellung keine Gebühren an.
Was?
Beratung durch Ärzte und Fachpersonal empfehlenswert.
Kosten?
Kostenfrei (ausgenommen bei gewünschter notarieller Beglaubigung)
Wie?
Beratung und Absprache durch Ärzte und Fachpersonal empfehlenswert.
Wer?
Jeder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (ärztliche Einwilligung nur bei psychischen Störungen nötig).
AUF EINEN BLICK
Vorteile der Patientenverfügung
✔ Selbstbestimmte Versorgung auch bei eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit
✔ Bestimmung gewollter und ungewollter medizinischen Maßnahmen
✔ Weitreichende Entscheidungen lasten nicht auf Angehörigen
✔ Klare Angaben dazu, was Sie sich wünschen
✔ Handlunsgrichtlinie für Ärzte und andere Versorger in ethischen Konfliktsituationen
Schriftliche Ausarbeitung
Eine Patientenverfügung muss in jedem Falle schriftlich formuliert werden. Zudem sollte sie möglichst genau ausgearbeitet werden, damit alle Wünsche eingehalten werden können. Es ist ratsam, verschiedene Situationen zu beschreiben und gewünschte und auch ungewünschte Maßnahmen ausführlich zu benennen.
Bestätigung per Unterschrift
Eine Unterschrift ist für die Patientenverfügung zwingend notwendig. Selbstverständlich sind die Maßnahmen Ihrer Patientenverfügung nur wirksam, wenn diese medizinisch indiziert und rechtlich erlaubt sind.
Absprache ratsam
Wir empfehlen, Ihre Verfügung mit Ihren An- und Zugehörigen zu besprechen und Ihre Wünsche genau zu erläutern. So sind alle Beteiligten gut informiert und es kommt nicht zu Irrtümern. Zudem können sie als Zeugen Ihre Verfügung unterschreiben. So stellen Sie eine informierte und glaubhafte Vertretung bei Ihren Ärzten sicher.
Patientenverfügung erstellen
Die eine, richtige Patientenverfügung gibt es nicht. Es gibt viele verschiedene kostenlose Vorlagen und Dokumente, die Sie nutzen können. Die Ärztekammer oder Krankenversicherungen bieten z. B. Patientenverfügungs-Formulare an. Bei der Verbraucherzentrale gibt es den Service, Ihre Verfügung mit Textbausteinen des Justizministeriums online erstellen zu lassen. Diese finden Sie hier.
Weitere Hilfestellungen
Unter unseren Downloads finden Sie weitere Hilfestellungen zur Erstellung einer Patientenverfügung. Jederzeit können Sie unsere Teams bei weiteren Fragen kontaktieren. Telefonisch oder persönlich teilen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrungen mit Ihnen. Unter den häufigen Fragen haben unsere Teams zusätzlich wichtige Fragen für Sie beantwortet. Schauen Sie gerne, ob Ihre Fragen dort schon beantwortet werden können.
SAPV
'Gemeinnützige Palliativmedizin Luckenwalde GmbH'
Tel.: 03371 4069941 /-42
E-Mail: sapv-team@hospiz-luck.de
Sprechzeiten
Mo-Fr: 8 - 15 Uhr
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Neue Parkstr.18
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